Allgemeine Geschäftsbedingungen gewerblich
für Dienstleistungen, IT-Services und Warenverkauf
Hinweis: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind für Verträge mit Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ausgelegt.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen, Leistungen und Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kunden im Bereich Dienstleistungen, Büroservice, IT-Services, Beratung, Beschaffung, Lieferung und Verkauf von Waren.
- Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
- Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich in Textform zugestimmt.
- Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass erneut ausdrücklich auf sie hingewiesen werden muss, sofern der Kunde bei einem späteren Vertrag erneut als Unternehmer handelt.
§ 2 Vertragsschluss
- Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
- Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder in Textform erklärte Auftragsbestätigung, Annahme eines Angebots, Lieferung der Ware, Beginn der Leistungserbringung.
- Technische Unterlagen, Kalkulationen, Zeichnungen, Konzepte, Beschreibungen und sonstige Unterlagen bleiben Eigentum des Anbieters und dürfen ohne Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.
§ 3 Leistungsumfang
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag, Projektvertrag oder der Leistungsbeschreibung.
- Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Anbieter Dienstleistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
- Teilleistungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
- Der Anbieter ist berechtigt, geeignete Mitarbeiter, freie Mitarbeiter oder Subunternehmer einzusetzen.
- Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehen, gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert vergütet.
- Für Buchungen von Tätigkeiten gilt eine Mindestabrechnungseinheit von 3 Stunden je Auftrag, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.
- Gebuchte und bereits bezahlte Stundenkontingente sind innerhalb des Kalenderjahres zu verbrauchen, in dem sie gebucht wurden.
- Terminabsagen haben spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin zu erfolgen. Bei kurzfristigen Absagen innerhalb von weniger als 24 Stunden vor Terminbeginn kann eine angemessene Ausfallpauschale berechnet werden, sofern der Kunde hierauf vor Vertragsschluss in Textform hingewiesen wurde. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Unterlagen, Zugänge, Ansprechpartner und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
- Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen angemessen; etwaige Mehrkosten können gesondert berechnet werden, soweit der Kunde die Verzögerung zu vertreten hat.
- Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Datensicherung seiner Systeme selbst verantwortlich.
- Sofern Fernzugriffe oder Administratorzugänge erforderlich sind, stellt der Kunde diese auf eigene Verantwortung bereit.
§ 5 Leistungsänderungen und Zusatzleistungen
- Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Kunden bedürfen der Abstimmung in Textform.
- Der Anbieter prüft die technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit und informiert den Kunden über Auswirkungen auf Vergütung, Termine, Ressourcen, Leistungsumfang.
- Zusatzleistungen werden gesondert vergütet.
§ 6 Preise und Vergütung
- Für unsere Dienstleistungen gilt die jeweils aktuell gültige Preisliste oder die auf unserer Webseite genannten Tarife, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
- Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand, pauschal, nach Projektfortschritt oder nach vereinbarten Meilensteinen.
- Reisezeiten, Reisekosten, Versandkosten, Spesen und Auslagen werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Der Anbieter ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen oder Vorkasse zu verlangen, sofern dies vor Vertragsschluss vereinbart oder im Einzelfall aus sachlichem Grund angezeigt ist.
- Tätigkeiten, die remote oder per Fernwartung erbracht werden, werden mit dem gleichen Stundensatz vergütet wie Vor-Ort-Leistungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
§ 7 Zahlungsverzug
- Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
- Während des Verzugs ist der Anbieter berechtigt weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen, Lieferungen zurückzuhalten, Zugänge oder Supportleistungen vorübergehend zu sperren und Vorauszahlungen für weitere Leistungen zu verlangen, sofern dem Kunden zuvor eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt wurde.
- Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
- Der Anbieter kann eine Mahnpauschale in Höhe von 10,00 EUR je berechtigter Mahnung verlangen; dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die offenen Forderungen sind innerhalb von 7 Arbeitstagen ab Datum der Mahnung auszugleichen.
- Bei Entgeltforderungen tritt der gesetzliche Verzugszins nach § 288 Abs. 2 BGB ein.
§ 8 Lieferung und Versand
- Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
- Lieferungen erfolgen ab Lager oder Versandort.
- Versandart und Versandunternehmen werden vom Anbieter nach billigem Ermessen gewählt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über, sofern es sich um einen zulässigen Versendungskauf handelt.
- Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferkettenstörungen oder fehlender Selbstbelieferung verlängern Lieferfristen angemessen, soweit der Anbieter diese Umstände nicht zu vertreten hat.
- Schadensersatz wegen Lieferverzugs ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
- Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Anbieters.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.
- Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung vor vollständiger Bezahlung ist unzulässig.
- Der Kunde hat Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware unverzüglich mitzuteilen.
- Im Fall vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist der Anbieter berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Im Herausgabeverlangen ist nicht zugleich eine Rücktrittserklärung enthalten; vielmehr ist der Anbieter berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten.
§ 10 Abnahme von Leistungen
- Soweit Leistungen einer Abnahme zugänglich sind, gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme ausdrücklich erklärt, die Leistung produktiv nutzt oder nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung wesentliche Mängel in Textform anzeigt. Der Anbieter weist den Kunden bei Bereitstellung der Leistung ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hin.
- Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
- Änderungswünsche nach erfolgter Abnahme gelten als gesonderte Zusatzleistungen, die berechnet werden können.
§ 11 Gewährleistung und Mängel
- Für Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
- Bei gebrauchten Waren (z.B. Refurbished-Hardware wie Notebooks, PC, Monitore) beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Ablieferung.
- Der Kunde hat gelieferte Waren unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen.
- Offensichtliche Mängel sind spätestens unverzüglich nach Ablieferung anzuzeigen.
- Bei berechtigten Mängeln erfolgt die Nacherfüllung nach Wahl des Anbieters durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
- Für Dienstleistungen besteht kein Anspruch auf einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
- Der Anbieter haftet nicht für Mängel die auf Bedienfehler des Kunden, unsachgemäße Nutzung, Änderungen durch Dritte, ungeeignete Systemumgebungen oder inkompatible Fremdsoftware zurückzuführen sind.
- Öffentliche Aussagen von Herstellern oder Dritten gelten nur insoweit als vereinbarte Beschaffenheit, wie sie ausdrücklich Vertragsbestandteil geworden sind.
§ 12 Nutzungsrechte
- An individuell erstellten Arbeitsergebnissen (Dokumente, Konzepte, Texte, Grafiken, Auswertungen, Vorlagen oder sonstige Inhalte) erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang.
- Die endgültige Einräumung der Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen erfolgt erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung. Der Auftragnehmer gestattet dem Kunden jedoch widerruflich eine vorläufige Nutzung der Arbeitsergebnisse für den Zeitraum zwischen Leistungserbringung und vollständiger Zahlung. Ein Widerruf ist insbesondere bei Zahlungsverzug zulässig.
- Eine Weitergabe, Bearbeitung oder kommerzielle Weiterverwertung außerhalb des vereinbarten Zwecks bedarf der Zustimmung des Anbieters.
- Allgemeines Know-how, Methoden, Konzepte und Erfahrungen dürfen vom Anbieter weiterverwendet werden.
§ 13 Vertraulichkeit und Datenschutz
- Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung nicht öffentlicher Informationen.
- Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch über die Vertragslaufzeit hinaus.
- Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet.
- Sofern erforderlich, schließen die Parteien ergänzend einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
§ 14 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters bei einfach fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, freien Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
- Soweit der Anbieter für Datenverlust haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre.
§ 15 Höhere Gewalt
- Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters, insbesondere höhere Gewalt, Streiks, behördliche Maßnahmen, Energieausfälle, Cyberangriffe, Lieferkettenstörungen oder Ausfälle von Telekommunikations- und Cloud-Diensten, befreien den Anbieter für die Dauer der Störung von seinen Leistungspflichten, soweit und solange die Leistung dadurch unmöglich oder unzumutbar wird.
- Fristen verlängern sich angemessen.
§ 16 Vertragslaufzeit und Kündigung
- Laufende Vertragsverhältnisse gelten für die vereinbarte Mindestlaufzeit.
- Unbefristete Verträge können von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern keine abweichende Mindestlaufzeit vereinbart wurde.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Bereits erbrachte Leistungen sind im Falle einer Kündigung zu vergüten.
§ 17 Aufrechnung und Zurückbehaltung
- Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
- Zurückbehaltungsrechte bestehen nur aus demselben Vertragsverhältnis.
§ 18 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
- Soweit in diesen AGB die Textform vorgesehen ist, wird diese durch Brief oder E-Mail gewahrt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
- Sollten Bestimmungen dieser AGB und/oder des Vertrages einschließlich etwaiger besonderer Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine gültige Vereinbarung zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen so weit wie möglich nahekommt.